Receß betreffend die Vereinigung der Vorstädte zu Lüchow mit der Stadt - 1855

Die abgebildete Karte befindet sich im Stadtarchiv Lüchow. Sie ist 1856 entstanden und gibt die damaligen Hausnummern an.
Veröffentlichung in der Zeitung für das Wendland vom 4. April 1855

Receß betreffend die Vereinigung der Vorstädte zu Lüchow mit der Stadt.

§. 1.
Die Vorörter zu Lüchow, namentlich die Salzwedeler und Drawehner Vorstadt, die Amtsfreiheit und der Kirchhof mit den den Vorstädten angeschlossenen früher verbandlosen Besitzungen werden mit der Stadt Lüchow vereinigt, so daß sie von der Zeit an einen integrirenden Theil derselben bilden;

§. 2.
Ferner werden der Stadt folgende Domanial-Besitzungen angeschlossen:
1) die sämmtlichen Domanial-Besitzungen zu Lüchow, namentlich die beiden Mühlen und die auf dem Amthofe befindlichen Gebäude;
2) die beiden s. g. Kuhfahrten, ein Theil des Glockenberges, genannt zwischen den Wegen. 132 Morgen 83 Ouadr.-Ruth. groß, zur Zeit den Vorstädten verpachtet, und ein Morgen Gartenland, gegenwärtig dem hiesigen Gerichtsvogte Junge und Amtsgehülfen Haeveker in Pacht überlassen;
3) die dem weil. Oberamtmann Döring hieselbst verpachtet gewesenen Aecker, Gärten und Wiesen, etwa 50 Morgen umfassend;
4) die dem Mühlenpächter Flügge hieselbst verpachteten Windmühlenplätze, nämlich der Platz, wo die neu erbaute Hölländische Windmühle steht, und der alte Windmühlenplatz, auch Ziegelhof genannt. 5 Morgen enthaltend;
5) die Ackerländerei auf dem Glockenberge, 9 Morgen 59 Quadr.-Ruth. groß, zur Zeit an den Gerichtsvoigt Junge, den Gerichtsdiener Schrell und die hiesigen Töpfer verpachtet;
6) der alte Schloßplatz mit dem daran stoßenden Garten und der daran grenzenden Wiese, 3 Morgen 69 Quadr.-Ruth. groß, welche Grundstücke zur Zeit dem Amtmann v. d. Decken, dem Senator Brünger und dem Dr. Strube hieselbst in Pacht überlassen sind;
Endlich werden
7) die zur Zeit mit der Domaine Königshorst vereinigten Pertinenzien des vormaligen hiesigen Amtshaushaltes in dem Falle, daß selbige von der Domaine Königshorst getrennt verpachtet werden sollten, der städtischen Gemeinde angeschlossen.

§. 3.
Die mit der Stadt vereinigten Grundflächen und deren Bewohner stehen von Zeit der Vereinigung mit der Stadt, in Beziehung auf alle auf dem politischen Gemeindeverbande beruhenden Rechte und Pflichten dem bisherigen Stadtgebiete und deren Bewohner völlig gleich, vorbehaltlich jedoch einer Ermäßigung des Lastenbeitrages der Bewohner des äußern Stadtgebiets in Rücksicht auf diejenigen Ausgaben, welche behuf solcher Einrichtungen, welche vorzugsweise den Bewohnern des innern Stadtgebiets zu Gute kommen, z. B. Straßenpflaster, Straßenerleuchtung, Nachtwächterlohn, entweder durch besondere Ausgaben oder aus der städtischen Casse bestritten werden (conf. §. 2 des Ortsstatuts).

Das Gemeinde-Vermögen der angescblossenen Gemeinden wird mit dem Stadt-Vermögen vereinigt.

Auf bestehende Privatrechtsverhältnisse, so wie auf die kirchlichen und Schulverhältnisse hat die Vereinigung keinen Einfluß.

Die bisherige Verpflichtung der Königlichen Domainen-Kammer zur Unterhaltung, der in der Anlage No. 1 verzeichneten Straßenpflaster-Strecken, Brücken u. dergl. in den mit der Stadt vereinigten Distrikten geht von der Zeit der Vereinigung derselben mit der Stadt angerechnet auf letztere über. Jene Verpflichtung erstreckt sich im Falle des Anschlusses der unter Nr. 7 im §. 2 bezeichneten Besitzungen auch auf die zwischen denselben auf der Lüchow - Salzwedeler Landstraße befindlichen 3 Brücken.

§. 4.
Bei der Vereinigung treten die bisherigen Vorsteher der Vorstädte und der Amtsfreibeit in das Bürgervorsteher-Collegium bis zur nächsten Bürgervorsteherwahl ein und haben bis dahin Sitz und Stimme in dem genannten Collegio, auch erhalten die zur Zeit der Vereinigung vorhandenen Bewohner der der Stadt neu angeschlossenen Bezirke, welche in Folge der Vereinigung nach der Städte-Ordnung zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet sind, das Bürgerrecht unentgeldlich.

§. 5.
Die Ausführung dieses Recceßes erfolgt sofort nach regierungsseitiger Genehmigung desselben.
Lüchow, den 12. März 1855.

Der Magistrat der Stadt Lüchow.
Guse.
Der Ausschuß der Vorstädte.
Johann Friedrich Christian Piep.
Konrad Christian Peters.
Johann Franz Heinr. Bendfeldt.
Heinr. Carl Ludwig Tönniges.
Friedrich Mahnkopf.
Wilhelm Lichte.
Wilhelm Haacke.
Joh. Christian Karsteinke.
Carl Ludw. Christoph von Harling, Amtmann, im Auftrage Königlicher Domainen-Cammer zu Hannover.

Vorstehender Receß wird hierdurch genehmigt.
Lüneburg, den 20. März 1855.
Königlich Hannoversche Landdrostei.
G. L. v. Tornev.

Anlage
zum Receß-Entwurf, betreffend die Vereinigung der Vorstädte zu Lüchow mit der Stadt.

Brücken:
1) massive Brücke bei der ehemaligen Burgmühle am Schloßberge zu Lüchow;
2) massive Brücken über den Graben des Dammes am Michaelisberge, auf dem Wege von Lüchow nach Wustrow, mit 4 Flügeln;
3) die s. g. neue Brücke neben der Bleiche auf dem Jeetzel-Arme der Drawehner Mühle;
(Die allergnädigste Herrschaft giebt 1/3 und die Stadt Lüchow 2/3, auch führt diese die Baue aus und nicht die Dominial-Verwaltung.)
4) Auf dem Plater Damme in der Straße von Lüchow nach Dannenberg die Brücke über den Gühlitzer Bach mit massiven Versetzungen und 4 Flügeln;
5) Auf der Land- und Poststraße von Lüchow nach Salzwedel eine Brücke mit massiven Versetzungen und Flügeln;
6) eine dergl. Brücke auf demselben Wege;

Steinpflaster
in der Stadt Lüchow.

1) Vom Schloßberge die Apotheke vorbei zwischen den Häusern des weil. Amtsvogts Sandhagen und Färbers Huth;
2) Von der Burgstraße von der Flucht des Apothekers Sandhagen Laboratorium über die Burgmühlen-Brücke bis an die scharfe Ecke des Thurmes;
3) Von der Burgstraße nach der neuen Brücke;
4) Von der Schleusenbrücke nach der Salzwedeler Vorstadt zu, bis nach der Hausecke des Hrn. Pardey;
5) Von hierab bis nach der Hausecke des Einwohners Schulz an der Straße nach Tarmitz. (Die andere Hälfte der Straße wird von der Stadt Lüchow unterhalten.)
6) von der Schulz'schen Ecke bis zum Schulz'schen Speicher, dem s. g. Katerberg incl. desselben.
7) Trottoir von dem Hause des Gestefeldt nach dem Schulz'schen Speicher.
8) Der s. g. Stegel nach Salzwedel, neben dem Hause des Kaufmanns Krüger bis zum Engel'schen Hause;
9) Auf dem Wege nach Wustrow in der Drawehner Vorstadt, bei dem Abwege nach dem Schützenhause bis zur Hausecke des Töpfers Karnapky;
10) Von hier bis zu den Grenzsteinen;
11) Ueber der Brücke incl. Appareille;
12) In der Drawehner Vorstadt auf dem Wege nach Dannenberg von der Ecke bis zum ehemaligen Schlagbaume vor der Nachrichterei.

Auf dem Plater Damme, der Land- und Poststraße von Lüchow nach Dannenberg.

13) vom vormaligen Schlagbaume bei Lüchow bis an die Koppel des Kaufmanns Huth;
14) Von hier bis an den Weg der Plater Marsch;
15) Von hier bis an die erste Brücke.

Eingerichtete Schwemmen:
Eine gepflasterte Viehtränke neben der Apotheke zu Lüchow.
Archiv-ID: 5302256
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