Stauanlage an der innerstädtischen Brücke über die Drawehner Jeetzel

Lüchow
Lange Straße (zwischen Markt und Drawehner Straße)
Datum: 6. November 1996 (EJZ)
Zeitraum: 1991 - 2000

EJZ vom 6.11.1996:

"Auf der Brücke über die Drawehner Jeetzel in Lüchows Langer Straße gehen täglich die Menschen an ihr vorbei, ohne sie näher zu beachten: Die alte Stauanlage mit Hubschützen. Laut Auskunft von Peter Blaffert von der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis handelt es sich bei der Stauanlage um ein Denkmal. Ein Denkmal, an dem der Rost nagt und das im gegenwärtigen Zustand nicht mehr betriebsbereit ist.

Schon vor Jahren habe der Unterhaltungsverband (UV) Jeetzel versucht, die Stauanlage in der Innenstadt zu sanieren, erinnert sich UV-Geschäftsführer Peter Hildebrandt. Die Kosten - damals geschätzte 30 000 DM - sollten insofern geteilt werden, als daß der Unterhaltungsverband die Arbeiten übernimmt und die Stadt Lüchow den Materialaufwand bestreiten sollte. Doch die Stadt lehnte ab: kein Geld.

„Die Stauanlage hat auch als Denkmal noch ihre wasserwirtschaftliche Aufgabe“, betonte Baudirektor Dieter Höllger, Leiter des Staatlichen Amtes für Wasser und Abfall (StA-WA). Der Stau mit den Hubschützen, der Eigentum des Landes ist, müsse aber saniert und die Zugvorrichtung in Ordnung gebracht werden. In den Planfeststellungsunterlagen sei festgelegt: Bei katastrophenähnlichen Hochwasserständen der Jeetzel - wenn Wasser aus der Altmark kommt müsse Wasser am Einlaßbauwerk am Altenheim in die Drawehner Jeetzel geleitet werden, dann müsse der Stau an der Langen Straße intakt sein, ergänzte StAWA-Amtsrat Dieter Törber. Für die Instandhaltung zuständig ist laut Gesetz der UV Jeetzel.

„Nach der Jeetzelregulierung ist der Stau jahrzehntelang nicht benutzt worden. Er hat seine Funktion verloren“, hielt Peter Hildebrandt dagegen. Eine kostenträchtige Sanierung für ein Bauwerk, dessen wasserwirtschaftlicher Nutzen umstritten sei, sei gegenüber den Mitgliedern des UV Jeetzel, das sind 23 Gemeinden und Städte, angesichts deren Finanzlage nicht zu vertreten. Der Geschäftsführer kündigte an, den Abriß der Stauanlage bei der unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Für die Kosten des Abrisses müßte dann allerdings der Eigentümer, also das Land, genauer das StAWA, aufkommen. Ob der Abriß überhaupt genehmigungsfähig ist, werde die untere Denkmalschutzbehörde prüfen müssen, erklärte Peter Blaffert auf Anfrage der EJZ." as
Autor/-in:  Axel  Schmidt
Quelle:    Archiv der Elbe-Jeetzel-Zeitung
Brücke • Straßenbrücke
Archiv-ID: 61750
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