Flachsbarth und Steinbacher - Ausschnitt aus dem Lüchower Stadtplan von 1856

Lüchow
Datum: 1856 (Karte)
Zeitraum: 1800 - 1899

Richard Steinbacher hat 1885 das Haus- und Gartengrundstück der Witwe des Fotografen und Malers Flachsbart gekauft, nachdem er zunächst als geschäftsführender Fotograf für sie gearbeitet hat.

Der Kartenausschnitt zeigt den ungefähren Standort des von Fotograf Richard Steinbacher im Jahr 1885 an dieser Stelle neu erbauten Tageslichtateliers (im Bereich des grünen Kreises).

Das Urkataster von 1874 führt unter der Nummer 116 im Band 3 die Erben von August Flachsbarth als Eigentümer auf. Im Amtsblatt Hannover von 1885 ist dann Steinbacher als Eigentümer des Grundstücks mit der Nummer 116 eingetragen.


Ausführliche Hinweise zu dem Grundstück ergeben sich aus folgender Vereinbarung:
No 10020 des Registers, Lüchow, den 16. Apr. 1885

Vor mir dem Königlich Preußischen Notar. G. E. A. Ludwig zu Lüchow und den hinzugezogenen Zeugen: Cassirer Döbbecke und Stadtvoigt Volkers beide aus Lüchow, in deren Person eben so wenig wie in meiner eigenen, so weit mir auf die von mir ausgestellte Erkundigung bekannt geworden, die in den Paragraphen 27 bis 30 der Hannoverschen Notariats-Ordnung vom 18. Sept. 1853 bezeichneten Mängel stattfinden, erschienen
I. der Senator Schultz, der Brauereibesitzer Krebs, der Thierarzt Jordan, Färber Krüger, Kaufmann Mansfeld, Bäcker Grote, Schlachter O. Schlungbaum und Schlachter Kofahl sämtlich aus Lüchow einerseits, ferner
II. der Photograph K. Steinbacher hier andererseits und ersuchten mich die nachstehende Vereinbarung zu Protocoll zu nehmen

§ 1 Die vorstehend sub I aufgeführten Personen sind Eigenthümer der sog. Wassergärten und gehören dazu außer ihnen: der Kaufmann Behrens, der Lohgerber Müller, der Kaufmann A.W. Hennings und die Oberamtsrichterin Wedemeyer diesen Gartenbesitzern gehört eigenthümlich der nach dem Contracte vom 7. April 1832 derzeit von dem Krämer und Bäcker Holzendorf gekauften Fußsteig nach § 2 dieses Contracts in der Breite von 5 Fuß entlang an dem westlichen resp. nördlichen Ufer an dem Jeetzelarme entlang bis zur ersten Brücke auf dem jetzt dem Photographen K. Steinbacher gehörigen von der Wittwe Flacksbart gekauften Garten.
Dieser Weg ist auf Wunsch der Vorbesitzer in der jetzigen Richtung an dem ehemals Flacksbartschen Hause vorbei direct((?)) auf die erste Brücke zu verlegt

§2 Der Photograph K. Steinbracher erkannte das vorstehend beschriebene Eigenthum der Gartenbesitzer an dem ursprünglichen Wege an, und sind letztere damit einverstanden, daß der K. Steinbracher diesen ursprünglichen Weg an dem Jeetzelarm entlang für sich benutzt und auf demselben sein photographisches Atelier errichtet, dagegen räumt der Phot. K. Stei. den sämmtlichen Gartenbesitzern einschließlich den nicht erschienenen das gleiche Recht ein, den jetzt vorhandenen vor seinem Wohnhause hergehenden Weg, in einer fünffüßigen Breite, resp. in der jetzigen Breite zum Gehen und Tragen mit Dünger zu benutzen.

§ 3 Wollte der Pho. K. St. resp. dessen Rechtsnachfolger die Benutzung des jetzt vorhandenen Fußsteiges einem der vorstehend genannten Gartenbesitzer hindern oder stören, resp. dessen Leute, so steht es den Gartenbesitzern frei den alten ursprünglichen Weg in der fünffüßigen Breite den Jeetzelarm entlang zurückzuverlangen, wogegen dann der der((fälschliche Dopplung?)) jetzige Weg an dem Wohnhause vorbei eingeht.

§ 4 Schließlich übernimmt der Pho. K. St. für alle Fälle die Erhaltung des Gestades ((vermutlich ist das Jeetzelufer gemeint??)) in seinem Garten.

§5 Der Bäcker F. Grote hat bereits dem Photographen St. gegenüber die Erhaltung der ersten Brücke übernommen und übernimmt dieselbe auch gegenüber den Gartenbesitzern.

§ 6 Die Kosten dieser Vereinbarung tragen sämmtliche Comparententen((fälschliche Dopplung ? – der Begriff Comparenten steht für: Vertragspartner bzw. Gerichtsparteien, die einen Vergleich schließen)) zu gleichen Theilen.

Nachdem denn dieses Protokoll den Parteien in Gegenwart der obigen Zeugen vorgelegt und genehmigt worden, ist dieses Protocoll von den Parteien und Zeugen wie folgt
gez. Senator H. Schultz, G. Krebs. E. Kofahl, A. Mansfeld, O. Schlungbaum, G. Krüger, Fr. Grote, H. Jordan, K. Steinbacher, A. Dobbecke, O. Volkers
unterschrieben zur Beglaubigung (L. S.) gez. A. Ludwig dr((?))

vorstehende dem unter No. 10020 des Registers eingetragenen Originalprotocolle gleichlautende Urkunde wie für den Vorstand ausgefertigt.
Lüchow den 20/4. 1885
der königliche Notar
A. Ludwig
Quelle:    Stadtarchiv Lüchow
Archiv-ID: 59918
Kommentare
Gerd Schröder 30.12.2024
da sind wir mit dem verweis auf die ritterstr.in die irre geführt worden. auf dem kartenausschnitt liegt nach heutiger bezeichnung zwischen bade- und ritterstr. die rosenstr. also nördlich der rosenstr. lag das grundstück.
Torsten Schoepe 31.12.2024
Die Vereinbarung von 1885 über die Nutzung eines Fußweges am Grundstück von Steinbacher ist jetzt hier mit veröffentlicht.
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